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Was ist ein disziplinarverfahren: Disziplinarverfahren bei Beamten: Ablauf, Folgen und Widerspruch Rechtsanwalt Dr Ulrich Hallermann

Was ist ein disziplinarverfahren

Wir kennen die unterschiedlichen Landesdisziplinargesetze und natürlich auch das Bundesdisziplinargesetz, so dass wir ihnen bundesweit unsere Unterstützung anbieten können. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes gilt das Bundesdisziplinargesetz. Ja, gegen Disziplinarmaßnahmen kann grundsätzlich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten oder, im Falle von Soldaten, zu den Wehrdienstgerichten eröffnet werden. Zunächst ist jedoch ein Widerspruch gegen die Maßnahme einzulegen, über den die Dienstbehörde entscheidet.

Gemessen an der Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten des Bundes (ohne Soldaten) sind von gemeldeten Dienstpflichtverletzungen seit Jahren weniger als 0,5% aller Beamtinnen und Beamten betroffen. Unter dieser Voraussetzung kann ergänzend – je nach finanziellen Verhältnissen – ein Teil, höchstens 50%, der monatlichen Dienstbezüge, einbehalten werden. Hält der Dienstherr eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts für angezeigt, darf er diese Maßnahmen nicht selbst aussprechen. Hierzu muss er vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine so genannte Disziplinarklage erheben. Gegen dessen Urteil kann Berufung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Revision eingelegt werden.

Soldaten unterliegen in erster Linie dem Wehrdisziplinarrecht, geregelt im Wehrdisziplingesetz (WDO). § 17 BDG Einleitung von Amts wegen
Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der höhere Dienstvorgesetzte und die oberste Dienstbehörde stellen im Rahmen ihrer Aufsicht die Erfüllung dieser Pflicht sicher; sie können das Disziplinarverfahren jederzeit an sich ziehen. Es regelt, welche Folgen für den Beamten eintreten können, wenn dieser gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Beamte, Richter und Soldaten müssen sich somit nur dann mit den disziplinarrechtlichen Vorschriften befassen und mit dem drohenden Folgen auseinandersetzen, wenn ein Dienstvergehen begangen wurde und ein Disziplinarverfahren droht. Aufgrund der drohenden Folgen, die bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, ist professionelles, strukturiertes und fokussiertes Vorgehen gefragt.

Auch gegen Beamtinnen und Beamte im Ruhestand können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Hier ist allerdings nur eine Kürzung oder eine Aberkennung des Ruhegehalts möglich. Ein Rechtsbeistand, in der Regel ein Rechtsanwalt mit einschlägiger Expertise im Beamtenrecht oder Wehrrecht, kann den Beschuldigten im Disziplinarverfahren beraten und vertreten. Der Rechtsbeistand unterstützt bei der Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten, berät bei der Stellungnahme zu den Vorwürfen und vertritt den Beschuldigten gegenüber der Dienstbehörde und gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren.

Dies kann sowohl während der Berufsausübung als auch in der Freizeit der Fall sein. Die Schwere des Dienstvergehens orientiert sich daran, mit welcher Strafe ein Beamter gemäß Strafgesetzbuch zu rechnen hätte, nicht, zu welcher Strafe er letztendlich verurteilt wird. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann auch bei einer Bewährungsstrafe erfolgen.

Das Disziplinarorgan informiert die beschuldigte Athletin oder den beschuldigten Athleten über die Verfahrenseinleitung. Die Athletin oder der Athlet kann sich durch eine Vertreterin oder einen Vertreter, insbesondere eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, verteidigen lassen sowie Beweismittel zu ihrer oder seiner Entlastung anführen. Wird am Ende eines Ergebnismanagementverfahrens ein Sanktionsbescheid ausgesprochen, kann dieser akzeptiert werden oder die Durchführung des Disziplinarverfahrens beantragt werden. Wird die Sanktion akzeptiert, erlässt die NADA selbst eine Entscheidung gemäß Artikel 7 SfED. Beantragt die Athletin oder der Athlet die Durchführung des Disziplinarverfahrens, reicht die NADA Schiedsklage beim Deutschen Sportschiedsgericht ein. Ein Beamter ist auf Grund seines Status verpflichtet Gesetze und gesetzliche Regelungen zu beachten.

Geldbuße

Polizeibeamte und Richter unterliegen den gesonderten disziplinarrechtlichen Bestimmungen ihrer Länder. Ein Disziplinarverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das sich gegen Beamte, Richter, Soldaten oder Polizeibeamte richtet, um dienstliche Pflichtverletzungen zu ahnden. Ziel des Verfahrens ist die Wahrung der öffentlichen Dienstpflichten und die Herstellung der Disziplin im öffentlichen Dienst. Disziplinarmaßnahmen können dabei von einer Rüge als mildeste Maßnahme bis hin zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst als schwerste Maßnahme reichen. Das Disziplinarrecht für den öffentlichen Dienst ist in Deutschland auf verschiedenen Ebenen geregelt.

Was ist ein disziplinarverfahren

Voraussetzung eines Disziplinarverfahrens ist aber sowohl bei Bundes- als auch Landesbeamten stets ein Dienstvergehen. Davon spricht man, wenn ein Beamter schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 47 I BeamtStG bzw. § 77 BBG). Liegt der Verdacht eines Dienstvergehens vor, ist der Dienstvorgesetzte oder die Disziplinarbehörde verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Der Dienstvorgesetzte oder die Disziplinarbehörde informieren sich gegenseitig über die Einleitung des Disziplinarverfahrens.

Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung

Die Stadtverwaltung leitet ein Disziplinarverfahren ein, um das Fehlverhalten des Beamten aufzuklären und angemessen zu ahnden. Nachdem die Sachlage ermittelt wurde, beschließt der Dienstherr, den Beamten zu rügen und ihm eine Disziplinarbuße aufzuerlegen. Ein Disziplinarverfahren dient der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Es soll dem Dienstherrn ermöglichen, auf Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder sonstigen Beschäftigten angemessen zu reagieren und geeignete Maßnahmen zur Ahndung und zur Prävention von Fehlverhalten zu ergreifen.

  • Ein Disziplinarverfahren endet entweder mit einer Einstellung oder einer Disziplinarentscheidung, die den Beschuldigten darüber in Kenntnis setzt, welche Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt wurde.
  • Als Disziplinarmaßnahmen kommen Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge bzw.
  • Abhängig vom Ausgang des Disziplinarverfahrens und der Größe der Schuld fällt dann die zu verhängende Disziplinarmaßnahme aus.
  • Aufgrund der Vielzahl der Eingaben können Mandatsanfragen leider nur per Mail (-hallermann.de) erfolgen.
  • Ein bestimmtes Amt oder eine bestimmte Dienststelle schützt nicht vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens.In der Regel leitet der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren ein.

In der Regel ist die oberste Dienstbehörde mit der Angelegenheit befasst. Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, bleibt nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Bei Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt es ohnehin zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Ein Ruhen des Verfahrens kann etwa in Betracht kommen, wenn der Beschuldigte erkrankt oder wenn ein paralleles Strafverfahren oder ein anderes öffentlich-rechtliches Verfahren gegen ihn geführt wird. Es gibt unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen, die bei Vorliegen einer Pflichtverletzung gegen den Beamten, Soldaten oder Richter verhängt werden können. Diese reichen von einer Rüge oder einem Verweis als mildere Maßnahmen bis hin zur Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge oder Herabsetzung in der Besoldungsgruppe als schwerere Maßnahmen. In besonders gravierenden Fällen kann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Entlassung als schwerste Disziplinarmaßnahme verhängt werden. Ein Beamter der Stadtverwaltung hat wiederholt unentschuldigt gefehlt und darüber hinaus während seiner Arbeitszeit privat im Internet gesurft.

Lohnt sich eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Beamte?

Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Notwendigkeit bestehen, dass bereits vor dem unanfechtbaren Abschluss des Disziplinarverfahrens die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt wird. Die Disziplinarmaßnahmen der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Dienst oder bei Ruhestandsbeamten der Aberkennung des Ruhegehaltes können nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen. Hierbei stellt sich also die Frage, ob nun Widerspruch noch möglich ist oder gleich Klage eingelegt werden muss, überhaupt nicht.Zu beachten ist jedoch auch, dass nach Erhalt bzw. Nach Bekanntgabe der Disziplinarverfügung die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt. Ein Disziplinarverfahren endet entweder mit einer Einstellung oder einer Disziplinarentscheidung, die den Beschuldigten darüber in Kenntnis setzt, welche Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt wurde. So können Bundesbeamte gemäß § 75 BDG bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Widerspruch einlegen oder im Fall einer Entscheidung mit mündlicher Verhandlung Berufung bzw.

  • Ferner obliegen dem Beschuldigten auch Mitwirkungspflichten, zum Beispiel bei der Aufklärung des Sachverhalts.
  • Die Disziplinarbehörde ist verpflichtet, den Beschuldigten über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu informieren, ihn vor Entscheidungen anzuhören und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Es regelt, welche Folgen für den Beamten eintreten können, wenn dieser gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen hat.
  • Sorgen Sie dafür, dass auf das Verfahren auf Augenhöhe abläuft und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt und vertreten werden.
  • Ja, Disziplinarverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen ruhen oder eingestellt werden.

2 Nr. 1 bis 3 KWBG (z.B. Bürgermeister, berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder und Landräte), können Disziplinarmaßnahmen nur durch das Verwaltungsgericht ausgesprochen werden. Im Disziplinarverfahren haben die Beteiligten verschiedene Rechte und Pflichten. Der Beschuldigte hat das Recht, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern und Beweismittel vorzulegen. Er hat das Recht auf Akteneinsicht und eine faire Behandlung im Verfahren. Zudem hat der Beschuldigte das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt oder Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Mit ihm gibt der Dienstherr dem Beamten zu verstehen, dass er sein Verhalten missbilligt. Der Verweis muss hierbei ausdrücklich als solcher bezeichnet werden, bloße Rügen sind keine Disziplinarmaßnahme. Wurde ein Verfahren daher nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, kann bei Gericht die Bestimmung einer Frist zum Abschluss des Verfahrens beantragt werden. Da ein Disziplinarverfahren dem Beamten viel Kraft und Nerven kostet, ist ein solcher Antrag grundsätzlich zu empfehlen.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden kinderpornographische Abbildungen auf seinem PC gefunden. Der Dienstherr des A sah dies als Dienstvergehen, leitete ein Disziplinarverfahren ein und entfernte den A aus dem Beamtenverhältnis.

Ausgangspunkt disziplinarrechtlicher Prüfungen ist stets die Regelung des Bundesbeamtengesetzes bzw. Des jeweiligen Landesbeamtengesetzes, wonach Beamtinnen und Beamte ein Dienstvergehen begehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (vgl. § 77 Abs. 1 BBG; § 47 Abs. 1 BeamtStG). Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass dies der Fall ist, hat der Dienstherr die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und in diesem Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat er zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden muss. Bei schweren Dienstvergehen ist in der Regel Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

Ja, bitte informieren Sie mich unverbindlich

Sobald Beamtinnen und Beamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, begehen sie ein Dienstvergehen. In solchen Fällen können disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für ein solches Vergehen vor, hat der Dienstvorgesetzte die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und den Sachverhalt aufzuklären. Nach Abschluss der Ermittlungen hat er zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder eine Disziplinarmaßnahme notwendig wird.

Unsere Leistungen, die wir ihnen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens anbieten können, sind breit gefächert. Manchmal ist es ausreichend, sich im Rahmen einer Erstberatung von Herrn Rechtsanwalt Lustenberger über die möglichen Folgen in Kenntnis setzen zu lassen. Für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation genügt ein Anruf von Ihnen. In den meisten Fällen lassen sich durch ein Telefonat schon die ersten Weichen stellen und Sie wissen, was auf Sie zukommen kann. Oftmals bleibt es nicht nur bei einer Erstberatung, sondern der Beamte wünscht, dass wir für Ihn gegenüber dem Ermittlungsführer auftreten.

Insbesondere kann die Feststellung einer Straftat im Strafverfahren als Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren gelten, sodass eine gesonderte Feststellung hierüber entbehrlich ist. Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Beamter, Soldat oder ein sonstiger Beschäftigter im öffentlichen Dienst seine dienstlichen Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Dies kann etwa die Pflicht zur Verschwiegenheit, Neutralität, Gesetzestreue, Dienstleistung oder den Respekt gegenüber Vorgesetzten und Untergebenen betreffen.

About Anna Kharitonova

Anna Kharitonova ist eine erfolgreiche Unternehmerin und Finanzierin. Er hat mehr als 10 Jahre Erfahrung im Handel und hilft Menschen, reich zu werden. Annas Unterricht und interessante Artikel im Bereich Finanzierung helfen Ihnen immer dabei, Ihr Geld richtig zu verwalten.

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